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Ausbildung FCL

(EU) No 1178/2011 ;                                (Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung)
verwendete Abkürzungen

Mit Einführung der EASA-Lizenzen ab 8.4.2013, findet die Ausbildung zum Luftfahrzeugführer in ganz Europa einheitlich statt. Basis ist die Grundverordnung Luftffahrt (basic regulation EU 1178/2011) in jeweils aktueller Fassung.

Ausbildung erfolgt durch lizenzierte Vereinsflugschulen (ATO, DTO), z.B. am Flugplatz EDSR (Stahringen), EDTP (Pfullendorf) oder EDTM (Mengen) oder gewerbliche Flugschulen.

 Voraussetzungen:

  1. Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 14 Jahre 
    (motorgetriebene Luftfahrzeuge 16 Jahre)
  2. Mindestalter für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer: 16 Jahre
    (Motorflugzeug- / Motorseglerführer  17 Jahre; Berufsflugzeugführer 18 Jahre)
  3. Antrag auf Ausbildung in der Flugschule (ATO); Meldung bei regionaler Luftfahrtbehörde 
  4. Ärztliches Tauglichkeitszeugnis
    (Allgemeinarzt bei LAPL; sonst Medical [Klasse 2 oder 1] - kann nur von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen ausgestellt werden)
  5. die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (wie beim Führerschein)
  6. erfolgreiche Teilnahme an der Flugausbildung in einer genehmigten Ausbildungseinrichtung (ATO)
Die Flugausbildung besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, der theoretischen Ausbildung (Theorie) und der praktischen Ausbildung (Praxis).

Theoretische Flugausbildung:

Die theoretische Ausbildung (je Lizenzart in unterschiedlicher Tiefe und Umfang) umfasst die Sachgebiete

  1. Luftrecht,   national / international
  2. Aerodynamik, Flugdynamik
  3. Flugfunk,   Flugsicherungsverfahren
  4. Technik; allgemein / Flugzeuge / Flugzeugsysteme
  5. Navigation,  Navigationsverfahren
  6. Verhalten in besonderen Fällen,
  7. Meteorologie, meteorologische Navigation
  8. menschliches Leistungsvermögen
Praktische Flugausbildung:

Die praktische Ausbildung zum Luftfahrzeugführer wird zum Teil in zweisitzigen Flugzeugen und zum Teil mit Reisemotorseglern durchgeführt. Vom ersten Start an sitzt der Flugschüler (SP) dabei auf dem Pilotensitz und der Fluglehrer (FI) hinter bzw. neben ihm. Bei den ersten Starts ist der Fluglehrer derjenige, der das Flugzeug fliegt, aber nach und nach überlässt er dem Flugschüler immer mehr die Steuerung des Flugzeugs. Mit dem sicheren Gefühl, den Fluglehrer bei sich zu haben, lernt er das Flugzeug in allen Situationen zu beherrschen. Mit dem Einverständnis eines zweiten Fluglehrers darf der Flugschüler bald zu seinem ersten Alleinflug starten.

Bei den dann folgenden Alleinflügen befindet sich der Fluglehrer am Flugplatz und überwacht den Flug, der Flugschüler hat also jederzeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Funk. 

Im nachfolgenden zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Flugschüler auch auf weitere Flugzeuge eingewiesen und kann sein Können durch Flüge in der Umgebung des Flugplatzes und im dritten Ausbildungsabschnitt mit Flugauftrag auch weiter davon entfernt bis zur Prüfungsreife steigern.

Die Ausbildungsinhalte sind gesetzlich im EASA AirCrew part FCL und weiteren Erlässen (AMC und GM) geregelt:

Flugausbildung LAPL(S), LAPL(A), PPL(A)

Die jeweilige Ausbildung wird abgeschlossen mit einer Prüfung  (Theorieprüfung beim regionalen Regierungspräsidium; und praktische Prüfung = 3 Flüge mit zugewiesenem Prüfer (FE) des Regierungspräsidiums).

Je nachdem wie viel Zeit der Flugschüler aufwendet, kann die Ausbildung in 5 Wochen oder bis zu 2 Jahren abgeschlossen werden.

Mitnahme von Passagieren (FCL.060):

Zur Mitnahme von Fluggästen (Passagieren) muss zusätzlich innerhalb der letzten 90 Tage eine Mindestflugpraxis von 3 Flügen auf dem verwendeten Flugzeugmuster vorhanden sein 
Bei Nacht zusätzlich ein Flug bei Nacht;
!!!  Bei Ultraleicht Flugzeugen (UL) ist zusätzlich eine eingetragene Passagierberechtigung (§84a LuftPersV) erforderlich. !!!
 
Erwerb einer Klassenberechtigung:

für z.B. Reisemotorsegler (TMG) oder einmotorige Land-Flugzeuge (SEP)
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre.

 Umfang der zugehörigen Ausbildung:

Erwerb CR oder TR

Die jeweilige CR/TR - Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen, die mit einer Überprüfung der theoretischen Kenntnisse  verbunden ist. Die amtlichen Prüfungsfragen sind z.B. unter PPL-Fragenkatalog zum Üben abrufbar.

Schüler der ATO verwenden das PC-online-Programm AVIATIONEXAM zur Prüfungsvorbereitung.

Die Theorie-Prüfung bei den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg erfolgt ebenfalls auf dem gleichen Tool am PC.

 Verlängerung, Erhalt und Erneuerung einer Lizenz und/oder Klassenberechtigung => hier

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