Sprechfunkzeugnis

für den beweglichen Flugfunkdienst
 
A) Information:

Jeder, der den Bedarf hat, am beweglichen Flugfunkdienst teilzunehmen, muss (mit ein paar Ausnahmen) im Besitz eines dafür gültigen Sprechfunkzeugnisses sein (Erwerb durch Bestehen einer entsprechenden Prüfung).

Es gibt mehrere Arten von Sprechfunkzeugnissen für den beweglichen Flugfunkdienst:

Für den "normalen" Luftfahrzeugführer, Copilot oder Drohnenfernführer reicht die deutsche Version (BZF2) aus. Sobald im Ausland geflogen werden soll, ist die Version in englischer Sprache (BZF1) erforderlich. Soll unter Instrumentenflugbedingungen geflogen werden, muss es das AZF sein.

Theoretisch reicht das Selbststudium  zur Prüfungsvorbereitung aus. Die Prüfung wird bei den örtlich zuständigen Außenstellen der BundesNetzAgentur beantragt und abgelegt.

Wegen der erforderlichen Praxis in der sicheren Anwendung der Verfahren und Redewendungen empfiehlt sich der Besuch entsprechender Flugfunk-Kurse.

 

B) Kursangebot

Kurse zum Erwerb der Sprechfunkzeugnisse finden nach Bedarf statt und enthalten Frontalunterricht  und/oder Webinare für Flugfunk-Theorie und -Praxis bis zur Prüfungsreife.
Gruppenunterricht, Mindestteilnehmerzahl: 5  

Kurs  BZF 2: 150,-€;       Kurs  BZF 1: 200,-€;     Kurs AZF: 500,-€;   
(Aufstockung von BZF2 auf BZF1: 80,-€ ;  von BZF1 auf AZF: 350,-€ 
 Refresher-Training 20,-€/Unterrichtstermin; jeweils je Teilnehmer)
 Individualunterricht ist möglich, erfragen sie dazu bitte unser Spezial-Angebot.

  

C) Anmeldung

nächster Kurs BZF1/2  (in Salem) startet am 22.3.2016 18:00h  => Anmeldung

nächster Kurs AZF  (in Salemstartet am 26.4.2016 18:00h  => Anmeldung

Durchführung bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder anteiliger Anhebung der Gebühr.