Ausbildung RPL

(Konzept)

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Die Ausbildung für Fernführer (RP) von unbemannten Luftfahrzeugen (RPAS)) ist in Europa noch nicht abschließend geregelt.

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, bis 2018 für eine der bemannten Luftfahrt entsprechenden Regelung zu sorgen, damit die derzeitige Rechtsunsicherheit für den diesbezüglichen Wirtschaftszweig beseitigt wird.

Eine Übersicht über die derzeit erlassenen Vorschriften findet Sie hier.

 Die Vorstellungen von ICAO, EASA, EUROCONTROL, EUROCAE, JARUS und den nationalen CAA und Interessenverbänden wie AUVSI, UVSI, UAVDACH, etc. gehen teilweise recht weit auseinander.

Die Hersteller und Betreiber kleiner Systeme verlangen zu Recht eine abgestufte, den Risikoklassen des einzusetzenden Geräts entsprechende Regelung, die z.B. wie folgt aussehen sollte:

Lizenzen Übersicht

Konzept Lizenzen für RPAS 

Lizenzklassen VFR RPAS-Betrieb im Sichtbereich des Fernführers:

 nach Einsatzbereichen und RPAS-Risiko (UAS-Gruppen)Kategorien RPAS und RPL-Klassen je Einsatz

 

Lizenzklassen RPAS-Betrieb außerhalb des Sichtbereichs des Fernführers:

 nach Einsatzbereichen und UAS-Risiko-Gruppen  Lizenzklassen  BVLOS nach Einsatzbereichen und UAS-Risiko-Gruppen

 

 

 Lizenzbedingungen   (Nachweis)                                                    Nachweisführung

Klasse 0     (nur national gültig)   
 Kenntnis Beipackzettel mit luftrechtlichen + Sicherheits- Hinweisen  Beipackzettel 
Klasse 1  Nachweis durch Antragsteller dass:    (nur national gültig)   
· er eine technische Einweisung durch den Hersteller / Inverkehrbringer erhalten hat, Hersteller-
bescheinigung
· er durch den Betrieb die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet, Selbsterklärung schriftlich
· er die Vorgaben zum Datenschutz einhält, Selbsterklärung schriftlich
· eine Versicherung besteht, Deckungs-nachweis
· nur ein nach den Vorgaben des Herstellers/Inverkehrbringers geprüftes, instand gehaltenes Gerät betrieben wird, Prüfschein
COC
· ihm die Voraussetzungen für einen legalen Betrieb bekannt sind. Prüfungs- nachweis
   
Klasse 2   Nachweis der Ausbildung in:            (nur national gültig?)  
· Technische Unterweisung und Einweisung in alle Betriebsmodi das UAS  Ausbildung in ATO

Prüfung Theorie und Befähigungs-überprüfung
bei FE
· Durchführung eines Einsatzes mit Checklisten
· Notfallsituationen und -verfahren
· Luftrecht I: Verhalten im Luftraum, Luftraumstruktur, ICAO-Karten
· Luftrecht II: Regelungen für den UAS Betrieb.
  (Versicherungen, Zulassungen, Datenschutz)
· Technische Limitierung des UAS
  (Nutzlast, Windlast, Abhängigkeiten von Luftdruck und Temperatur)
· Theoretische Einweisung bezüglich Windverhältnissen 
  (z.B. Bodenturbulenzen (Rollen), Thermik, Seitenwind, Auf- und Abwinde im     Gebirge), Auswirkungen von Luftdruck und Temperatur
· Verhalten bei Unfällen, Alarmierungen
· Menschliches Leistungsvermögen
 
   
Klasse 3                   (nur in Europa gültig?) Ausbildung in ATO
Prüfung Theorie bei QE
Befähigungs-überprüfung
bei FE
·         wie bei AMC&GM  FCL110  FCL215  ff
 
Klasse 4               (international gültig)
·         wie bei AMC&GM  FCL210  FCL215   ff
 
   
Klasse 5               (international gültig) Ausbildung in ATO
Prüfungen durch LBA
·         wie bei AMC&GM  FCL310   FCL510 ff
 
 

 

 

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